Dabei sind neben der Konzeption und der Errichtung auch bei dem „Betrieb" einer Stiftung die spezifischen Besonderheiten des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts zu berücksichtigen und an die Anforderungen der Finanzbehörden und Stiftungsaufsichtsbehörden anzupassen. Besondere Beachtung lohnt das Spendenrecht: Mit durchdachten Konzepten können bei weiteren Zustiftungen Steuervorteile erzielt werden, durch die potentielle Spender an die Stiftung gebunden werden können.
Unsere Beratungsleistungen:
- Prüfung von Stiftungsidee und Stiftermotiv
- Erstellung von Konzepten zur Gründung einer Stiftung
- Entwicklung von Organisations- und Gestaltungskonzepten für die Stiftungsstruktur, auch im Rahmen von Holding- und Beteiligungsstrukturen
- Erstellung der Satzung für alle Stiftungsarten (selbständige oder unselbständige Stiftung, Förderstiftung)
- Internes Organisationsrecht, insbesondere Erstellung von Geschäftsordnungen
- Beratung bei Umwandlung von Rechtsträgern in Stiftungen
- Begleitung des Genehmigungsprozesses mit staatlichen und kirchlichen Stellen
- Informationen zu Namensgebung und Namensschutz
- Stiftungsspezifische steuerliche Beratung einschließlich der Zustiftungen und Spenden
- Fundraising-Konzepte
- Anstellung von Mitarbeitern und Vertragsgestaltung
Gerne beantworten wir Fragen zu diesem Leistungsbereich!
