Leistungen

Stiftungsrecht

Zur Sicherung der Aktivitäten von gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen und zur dauerhaften Sicherung von Vermögen bietet sich die Errichtung einer Stiftung an. Diese sichert das Vermögen dem Zweck „für die Ewigkeit" und bietet erhebliche steuerliche Vorteile. Auch aus diesem Grund kann sich die Errichtung von Stiftungen als gutes Fundraising-Konzept anbieten.

Dabei sind neben der Konzeption und der Errichtung auch bei dem „Betrieb" einer Stiftung die spezifischen Besonderheiten des Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrechts zu berücksichtigen und an die Anforderungen der Finanzbehörden und Stiftungsaufsichtsbehörden anzupassen. Besondere Beachtung lohnt das Spendenrecht: Mit durchdachten Konzepten können bei weiteren Zustiftungen Steuervorteile erzielt werden, durch die potentielle Spender an die Stiftung gebunden werden können.

Unsere Beratungsleistungen:
  • Prüfung von Stiftungsidee und Stiftermotiv
  • Erstellung von Konzepten zur Gründung einer Stiftung
  • Entwicklung von Organisations- und Gestaltungskonzepten für die Stiftungsstruktur, auch im Rahmen von Holding- und Beteiligungsstrukturen
  • Erstellung der Satzung für alle Stiftungsarten (selbständige oder unselbständige Stiftung, Förderstiftung)
  • Internes Organisationsrecht, insbesondere Erstellung von Geschäftsordnungen
  • Beratung bei Umwandlung von Rechtsträgern in Stiftungen
  • Begleitung des Genehmigungsprozesses mit staatlichen und kirchlichen Stellen
  • Informationen zu Namensgebung und Namensschutz
  • Stiftungsspezifische steuerliche Beratung einschließlich der Zustiftungen und Spenden
  • Fundraising-Konzepte
  • Anstellung von Mitarbeitern und Vertragsgestaltung
Haben Sie ein spezielles Anliegen?
Gerne beantworten wir Fragen zu diesem Leistungsbereich!

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