Leistungen

Ordensspezifische Rechtsberatung

Für Ordensgemeinschaften und die von ihnen betriebenen Einrichtungen gelten eigene Grundsätze. So sind beispielsweise besondere rechtliche Umstände zu beachten, wenn kirchliche Normen oder kirchliche Rechtspersönlichkeiten eine Rolle spielen. Auch sind hier besondere Vertragsgestaltungen erforderlich wie beispielsweise Gestellungsverträge oder Vorkehrungen zur Alterssicherung der Ordensangehörigen.

Durch wachsende Geschäftsumfänge bei gleichzeitigem Rückgang der Ordensmitglieder sind zudem oftmals Fragen zu einer Zukunftsgestaltung berührt, die den Ordensgedanken und seine Traditionen für nachfolgende Generationen sichert.

Unsere Beratungsleistungen:
  • Strukturberatung
  • Interne Organisationsberatung
  • Fusionen, Zusammenschlüsse
  • Neue Konzeptionen für Ordensaktivitäten 
  • Ausgliederung von Einrichtungen mit der Sicherung der Rechte der Ordensangehörigen
  • Zukunftssicherung von Ordensgemeinschaften und deren Einrichtungen
  • Alterssicherung
Haben Sie ein spezielles Anliegen?
Gerne beantworten wir Fragen zu diesem Leistungsbereich!

Ihre Ansprechpartner:

Seminar zum Thema

Ordensgemeinschaften - Rolle und Funktion eines Geschäftsführers. Grundlagen, Rechte und Pflichten
25.10.2011, München
09.12.2011, Köln