Leistungen

Medizinrecht | Arztrecht | Krankenhausrecht

Der Bereich des Medizinrechts umfasst unterschiedliche Rechtsgebiete wie das Arztrecht einschließlich der Arzthaftung, das Krankenhausrecht und das Recht der Krankenkassen. Wir beantworten Ihre Fragen zur Liquidation ärztlicher Leistungen sowie Krankenhaus-Leistungen mit den kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen.

Krankenhäuser beraten wir in Fragen der Krankenhausfinanzierung, des Chefarztvertragsrechts, bei der Gründung von neuen Versorgungsformen wie MVZs ebenso wie in Fragen der Krankenhausplanung. Dazu gehören auch die anwaltliche Vertretung sowie die Geltendmachung von Forderungen der Krankenhausträger.

Wir bieten Hilfestellungen bei öffentlich-rechtlichen Fragen des laufenden Betriebs sowie zu Ertragsverbesserungen durch privatrechtlich ausgestaltete Kooperationen mit anderen Anbietern ärztlicher Leistungen (Kooperationsverträge, Nutzungsverträge von Spezialgeräten) und dritten Dienstleistern (Apotheken, Catering, Wäschereien). Wir verfügen über einschlägige Erfahrungen in der Begleitung von Umstrukturierungen - von der Fusion über das Outsourcing von Teilbetrieben oder Fachabteilungen bis hin zum Bau von angegliederten Ärztehäusern.

Unsere Beratungsleistungen:
  • Alle rechtlichen Fragen beim Betrieb eines Krankenhauses von der Zulassung bis zum Betrieb einschl. Finanzierung
  • Sozialrechtliche Fragen, insbesondere Geltendmachung von Forderungen gegenüber Krankenkassen
  • Strukturfragen zu Outsourcing, Kooperationen, Ärztehäusern, MVZ, Privatkliniken
  • Versorgungsverträge und Pflegesatzrecht, Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vertragsarzt- und Erstattungsrecht, Liquidationsfragen ärztlicher Leistungen
  • Chefarzt- und Belegarztverträge, Nutzungsverträge, Nebentätigkeitserlaubnisse
  • Kooperationen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten und mit anderen Anbietern ärztlicher Leistungen
  • Medizinische Versorgungszentren
  • Umstrukturierungen von der Fusion über Outsourcing bis zum Bau von Ärztehäusern
  • Errichtung von Privatkliniken 
  • Arbeitsrecht der Heilberufe und ärztliches Berufsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Interne Rechtsfragen wie Dienstordnungen und Geschäftsordnungen 
  • Einhaltung des Medizinproduktegesetzes
Haben Sie ein spezielles Anliegen?
Gerne beantworten wir Fragen zu diesem Leistungsbereich!

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