Dies gilt für alle Phasen von Grundstückserwerb, Erschließung, Entwurf bzw. Entwicklung und Vermarktung von Grundstücken und Gebäuden. Bei der Verwertung von Grundeigentum ist die Sicherung von Baurecht und Erschließung zu beachten oder bei Immobilientransaktionen eine günstige rechtliche und steuerliche Vertragsgestaltung zu entwickeln.
Unsere Beratungsleistungen:
- Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverträge
- Verträge mit Immobilienbezogenen Dienstleistern (Hausverwaltungsverträgen)
- Projektentwicklung
- Finanzierungsmodelle
- Architekten-, Ingenieur- und Generalplanerverträge
- Baubegleitende Rechtsberatung sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht
- Grundstückskauf und -verkauf
- Rechtliche und steuerliche Gestaltung von Immobilientransaktionen
Gerne beantworten wir Fragen zu diesem Leistungsbereich!
