Leistungen

Gemeinnützigkeits- und Steuerrecht

Gemeinnützige Organisationen werden von staatlicher Seite durch Steuerfreiheit bzw. Steuerminderung und durch die Abzugsfähigkeit von Spenden beim Spender gefördert.

Um die optimale Nutzung dieser Vorteile zu erreichen, müssen bei der Errichtung, Umwandlung und Tätigkeit von Einrichtungen, die im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, alle steuerrelevanten Aspekte berücksichtigt werden. Wir finden für Sie die steuerlich optimale Gestaltung Ihres Unternehmens durch die rechtliche Beurteilung unternehmenswesentlicher Verträge sowie von Zuwendungsverhältnissen. Durch entsprechende Satzungs- und Vertragsgestaltungen sorgen wir dafür, dass bei Ihnen die steuerliche Gemeinnützigkeit gewährleistet ist.

Unsere Beratungsleistungen:
  • Gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen steuerbegünstigter Körperschaften, Erlangung der Steuerbefreiung
  • Errichtung, Umwandlung und Tätigkeit von Einrichtungen, die im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigte Zwecke verfolgen 
  • Rechtsformwahl, Gestaltung von Satzungen, Gesellschaftsverträgen, Geschäftsordnungen
  • Ertrag- und Umsatzsteuerrecht nebst Organschaftsfragen
  • Grund- und Grunderwerbsteuerrecht
  • Stiftungsspezifische steuerliche Beratung einschließlich  unselbständiger Stiftungen und Zustiftungen
  • Spendenrecht, Spendenhaftung und Fundraising-Konzepte
  • Steuerliche Beratung und Begleitung bei Betriebsprüfungen
  • Führen von Einspruchs- und Klageverfahren in allen Instanzen
  • Beurteilung unternehmenswesentlicher Verträge
Haben Sie ein spezielles Anliegen?
Gerne beantworten wir Fragen zu diesem Leistungsbereich!

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