Wir vertreten Arbeit- und Dienstgeber in allen relevanten Fragestellungen und auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf den Besonderheiten des Arbeitsrechts in kirchlichen Einrichtungen. Selbstverständlich umfasst die Tätigkeit neben der außergerichtlichen Begleitung und Vertretung auch die Vertretung in den Instanzen der Arbeitsgerichte, Landesarbeitsgerichte sowie vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Unsere Beratungsleistungen:
- Anwaltliche Vertretung in Verfahren vor den staatlichen Arbeitsgerichten
- Begleitung in Verfahren vor Schlichtungsstellen und kirchlichen Arbeitsgerichten
- Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts
- Arbeitsrechtliche Begleitung von Unternehmensumstrukturierungen
- Gestaltung von Dienst- und Arbeitsverträgen einschließlich arbeitsvertraglicher Zusatzvereinbarungen und Begleitung bei der Behandlung von Problemen im Arbeitsverhältnis
- Begründung, Gestaltung und Beendigung von Geschäftsführer- und Vorstands-Dienstverträgen
- Hilfestellungen in Streitigkeiten mit Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen
- Begleitung bei Verhandlung und Abschluss sowie in Auseinandersetzungen in den Bereichen des Betriebsverfassungs-, Tarif- und Mitbestimmungsrechts, Konzeption von (Haus-)Tarifverträgen und Dienst- und Betriebsvereinbarungen
- Gestellungsverträge und Arbeitnehmerüberlassung
- Unterstützung bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Sozialpläne und Interessenausgleiche
- Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen sowie Mitwirkung und Vertretung in Einigungsstellen
- Altersteilzeitmodelle und Vorruhestandsvereinbarungen
Gerne beantworten wir Fragen zu diesem Leistungsbereich!
